Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen können Sie sich hier herunterladen:
Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Einkaufsbedingungen Stand: 6/2019
(PDF, 22 kB)
Hinweis-, Rücknahme- und Kostentragungspflicht bezüglich deutschem Verpackungsgesetz (VerpackG)
1. Ziele des deutschen Verpackungsgesetzes sind der Schutz der Umwelt und ein fairer Wettbewerb; es soll helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzungen dafür sind es, Abfälle zu vermeiden und möglichst hochwertig zu verwerten sowie Rohstoffe wiederzuverwerten.
2. Gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die der von BEHN + BATES in Verkehr gebrachten Verpackungen können auch am Firmensitz von BEHN + BATES (Robert-Bosch-Str. 6, D-48153 Münster) zurückgegeben werden. Die entstehenden Kosten für Rücknahme und Verwertung sind durch den Käufer zu tragen.
3. Für Verpackungen, die nicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sondern außerhalb dessen anfallen, und die daher nicht unter die Gültigkeit des deutschen Verpackungsgesetzes fallen, findet der vorstehende Absatz 2 keine Anwendung. Der Käufer ist selbst für die Verpackungsentsorgung gemäß der jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.