Sicherheitstechnik
Unsere Sicherheitsabteilung erarbeitet die entsprechend der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG notwendigen Maßnahmen, um Personen und Sachen beim Betrieb der Anlagen zu schützen. Dieses Schutzniveau wird bei all unseren ausgelieferten Anlagen weltweit umgesetzt.
Die gemäß der EG-Maschinenrichtlinie ausgeführten Anlagen erhalten die entsprechende CE-Kennzeichnung. Wir erstellen die zugehörige technische Nachweisdokumentation und bewahren sie auf, um sie auf Verlangen den Behörden vorzulegen. Sie beinhaltet im Wesentlichen:

- Konstruktions- und Schaltpläne der Maschinen
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
- Dokumentation der Zulieferkomponenten
- Liste der angewandten Normen
- Konformitätserklärung
Explosionsschutz
In der Nahrungsmittelindustrie sind die bei der Abfüllung entstehenden organischen Stäube fast ausschließlich als explosionsfähig anzusehen. Um Staubexplosionen auszuschließen, ist der Explosionsschutz gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel in den ATEX-Richtlinien der Europäischen Union oder in dem National Electrical Code -(NEC) in den USA. Unsere zertifizierten Maschinen erfüllen die Bestimmungen für den Explosionsschutz im vollen Umfang.

Unsere Fachkräfte unterstützen und beraten Sie bei der richtigen Umsetzung von:
- Zoneneinteilungen
- Zündgefahrenbewertungen
- Explosionsschutzdokumenten
Und darüber hinaus stehen sie Ihnen zur Verfügung für die:
- Beratung bei Umbauten oder Modernisierungen von Altmaschinen
- Zusammenarbeit mit benannten Fachstellen
- Schulung zum Thema Explosionsschutz
- Einzelprüfung gemäß Richtlinie 2014/34/EU
- Baumusterprüfung gemäß Richtlinie 2014/34/EU
In Sachen Explosionsschutz arbeiten wir eng mit unserer Muttergesellschaft HAVER & BOECKER zusammen - einem Experten auf diesem Gebiet seit 125 Jahren. Denn seinerzeit war es die Grubenlampe bzw. das darin verwendete feine Drahtgewebe von HAVER & BOECKER, das im Bergbau das Entzünden explosionsfähiger Methangase verhinderte.